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   LG Bochum, 18.03.1983 - 5 S 111/82   

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LG Bochum, 18.03.1983 - 5 S 111/82 (https://dejure.org/1983,22331)
LG Bochum, Entscheidung vom 18.03.1983 - 5 S 111/82 (https://dejure.org/1983,22331)
LG Bochum, Entscheidung vom 18. März 1983 - 5 S 111/82 (https://dejure.org/1983,22331)
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 50/63
    Teilweise wird sie aus § 318 der Zivilprozeßordnung (zB RGZ 149, 158) hergeleitet, teilweise aus prozessualen Zweckmäßigkeitserwägungen (Peters/Sautter/Wolff, Komm. zur Sozialgerichtsbarkeit, § 170 Anm. 5 S 111/82-30/9 und Bundesverwaltungsgericht 6, 297; 7, 163), ferner aus der Rücksicht auf das Sicherheits- und Vertrauensbedürfnis der am Rechtsstreit Beteiligten (BAG 7, 238) oder auf die Autorität der Rechtsprechung.

    Eine Abweichung von diesem Grundsatz der Selbstbindung wird wiederum nur bei zwischenzeitlicher Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der Rechtslage oder auch einer abweichenden Entscheidung des Großen Senats oder der Vereinigten Großen Senate weitgehend übereinstimmend anerkannt (Stein-Jonas-Schönke aaO § 565 ZPO II 2 f; Löwe-Rosenberg, StPO § 358 Anm. 4; Ule, Komm. zum Ges. über das BVerwGer. § 63 Anm. 2 S. 234; Peters-Sautter-Wolff, § 170 SGG Anm. 5 S 111/82-30/9-; BVerwG 6, 297; 4. Sen. des BSG am 11.6.1962, SozR § 170 SGG Da 3 Nr. 6).

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